Steuerliche Infos
 

Arbeitnehmerveranlagung


Formulare/Online-Amtswege

Hier finden Sie alle
Formulare zu Arbeitnehmerveranlagung.
 
Auf unseren Seiten finden Sie bereits das Formular Arbeitnehmerveranlagung – Antrag – L1 für das Jahr 2008 im Format PDF (ausfüll- und speicherbar).
Mit FinanzOnline können Sie die Arbeitnehmerveranlagung auch elektronisch an Ihr Finanzamt übermitteln. Informationen dazu sowie die kostenlose Informationsbroschüre zum Herunterladen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen.


Das
Steuerbuch 2009 des Bundesministeriums für Finanzen bietet nützliche Tipps für Lohnsteuerzahler und Lohnsteuerzahlerinnen.

Ob sich die Arbeitnehmerveranlagung für Sie lohnt, erfahren Sie, wenn Sie den Steuercheck auf dem Portal der Arbeiterkammern nützen und zehn Fragen beantworten. Dort finden Sie ebenso hilfreiche Informationen und Hinweise unter dem Titel "Hol dir dein Geld zurück!".

HELP bietet Ihnen auch Informationen zum Thema "Pendlerpauschale" sowie zu steuerrechtlichen Aspekten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmer und Unternehmerinnen an.





Arbeitnehmer

Verwandte Themenbereiche:


TZ Inhalt
2.1 Bis wann kann ich einen Antrag auf Einkommmensteuerveranlagung stellen?
2.2 Welche Steuerklassenkombination ist günstiger? IV/IV oder III/V?
2.3 Welche Auswirkungen hat die Wahl der Steuerklasse auf das Arbeitslosengeld/Mutterschaftsgeld? Wann ist welche Steuerklasse günstiger?
2.4 Meine Ehefrau und ich sind beide berufstätig. Wir haben im laufenden Jahr bereits von der Steuerklassenkombination IV/IV auf III/V gewechselt. Können wir noch einmal auf die Kombination IV/IV zurückwechseln, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen meine Arbeitszeit reduziere?
2.5 Ich habe von meinem Arbeitgeber nur noch einen "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" erhalten.
Wo verbleibt meine Lohnsteuerkarte?
2.6 Ich finde meine Lohnsteuerkarte nicht mehr, was muss ich tun?
2.7 Warum muss ich in meiner Einkommensteuer-Erklärung das Arbeitslosengeld angeben und wie wirkt es sich auf die Steuer aus?
2.8 Meine Ehefrau und ich haben die Steuerklassenkombination III/V. Warum müssen wir Einkommensteuer nachzahlen und wieso wurden Einkommensteuervorauszahlungen festgesetzt?
2.9 Wo finde ich weitere steuerliche Informationen für Arbeitnehmer?




Steuer Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung - Alleinverdienerabsetzbetrag AVAB

AVAB meint nichts anderes, als den Alleinverdienerabsetzbetrag. Das bedeutet, ist mal in einem Haushalt mit mehreren Personen der alleinige Verdiener, kann man dies bei der Arbeitnehmerveranlagung in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. Steuer Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung – AVAB zeigen, welche Möglichkeiten sich hier bieten:
Hat man mindestens ein im eigenen Haushalt lebendes Kind, für das man Familienbeihilfe beantragt hat und dieses im jeweiligen Kalenderjahr seit mindestens sechs Monaten ausbezahlt wurde, lebt man weiterhin seit mindestens einem halben Jahr in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder in einer Ehe und verdient der Partner weniger als 6.000 Euro jährlich dazu, hat man Anspruch, AVAB geltend zu machen.
Auch jene Menschen können AVAB geltend machen, die seit mindestens einem halben Jahr innert eines Kalenderjahres verheiratet ist und, wichtig, nicht dauernd getrennt lebt. Dieser Ehepartner darf nicht mehr als 2.200 Euro pro Jahr hinzuverdienen.

Die Steuer Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung – AVAB sollen natürlich auch Auskunft darüber geben, was in diesen Zusatzverdienst des (Ehe-)Partners einberechnet wird:
Das Jahresbrutto wird zusammen mit sämtlichen Sonderzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, angerechnet, Pensions- und sonstige Abfindungen, Zahlungen des Sozialplanes, sonstige Bezüge aus Dienstleistungsschecks, Pensionen, Krankengelder, mögliche Insolvenz-Ausfallgelder und das Wochengeld. Nicht hinzugerechnet zur Zusatzverdienstgrenze werden: Familienbeihilfen und Unterhaltsleistungen sowie Kinderbetreuungsgelder, Leistungen, die zur Ausbildungs- oder Förderbeihilfe vom AMS – Arbeitsmarktservice Österreich – geleistet werden, aber auch Notstandshilfe, Arbeitslosengeld und Unfallrechten, Reisekosten, die steuerfrei ausbezahlt wurden, und sonstige Zuschläge oder Zulagen, die ebenso steuerfrei ausbezahlt werden, wie beispielsweise Überstunden-, Nachtarbeits-, Gefahrenzulagen.

Gute Steuer Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung – AVAB müssen auch die Berechnung der Zuvedienstgrenze preisgeben:
Man nehme alle eben beschriebenen Bruttojahresbezüge – inklusive aller erhaltenen Sonderzahlungen. Davon zieht man ab: Steuerfreie Zuschläge und Zulagen sowie steuerfreie Sonderzahlungen (höchstens 2.000 Euro), die Beiträge für die Sozialversicherung, auch die Beiträge für die Gewerkschaft, die Pendlerpauschale sowie die Werbungskosten (diese werden, wenn sie unter einem Betrag von 132 Euro liegen, auf eben diesen Betrag pauschalisiert). Auf dieses Ergebnis schlägt man die Höhe des Wochengeldes und man hat die Zuverdienstgrenze für AVAB berechnet.

Ebenfalls lesenswert im Finanz Blog:






Steuerliche Infos 2009.3
LadyRomy am 27.06.2009, um 11:35:54 Uhr
  28.05.2009 Pkw-Auslandsleasing: kein Vorsteuerabzug

Manche Unternehmer haben daher in Deutschland einen Pkw geleast, um sich in Deutschland die Vorsteuer im Rückerstattungsverfahren zu holen. Allerdings würde dann nach dem österreichischen UStG wieder Umsatzsteuer anfallen. Diese Bestim­mung ist nach Ansicht zahlreicher Experten EU-gemeinschaftsrechtswidrig und so wurde vielfach diese Umsatzsteuer nicht bezahlt bzw wurden Berufungen eingelegt.



Ab 1.1.2010 ist alles klar: Die neue Dienstleistungsrichtlinie sieht vor, dass sonstige Leistun­gen – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage – am Empfängerort zu besteuern sind. Beim Auslandsleasing ist daher österreichisches Recht anzuwenden. Damit ist nun die Regelung, wonach beim Pkw-Leasing dem österreichischen Unternehmer kein Vorsteuerabzug zusteht, so gut wie einzementiert.
   

Steuerliche Infos 2009.2
LadyRomy am 27.06.2009, um 11:33:13 Uhr
 

30.04.2009 Steuerreform 2009 - Österreich

ï‚· Ab 2009 entsteht Einkommensteuer erst, wenn das Einkommen höher als 11.000,00 Euro jährlich ist.

Der Tarif selbst wurde auch um einige Prozentpunkte gesenkt und der höchste Steuersatz von 50 % beginnt erst ab einem Einkommen von 60.000,00 Euro jährlich.



ï‚· Für Familien mit Kindern gibt es folgende Verbesserungen:

- Der Kinderabsetzbetrag wurde von 50,90 Euro im Monat auf Euro 58,40 erhöht.

- Weiters wurde ein Kinderfreibetrag eingeführt von 220,00 Euro jährlich, welcher im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. mit der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden muss.

- Ab 2009 können Kinderbetreuungskosten bis zu 2.300,00 Euro jährlich pro Kind als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt geltend gemacht werden und

- schließlich gibt es noch einen steuerfreien Zuschuss des Arbeitsgebers zu den Kinderbetreuungskosten in Höhe von Euro 500,00. D.h., der Arbeitgeber kann 500,00 Euro an eine Kinderbetreuungsstätte bezahlen. Dieser Betrag stellt bei ihm eine Betriebsausgabe dar, aber beim Dienstnehmer keine steuerpflichtige Einnahme.



ï‚· Erweiterung der Abzugsfähigkeit von Spenden

Ab 2009 dürfen zusätzlich zu den bisher abzugsfähigen Spenden auch Spenden an folgende Organisationen sowohl als Betriebsausgabe als auch als Sonderausgabe steuerlich geltend gemacht werden, und zwar:

- Spenden an mildtätige Organisationen, welche in einer Liste beim Finanzamt eingetragen sind,

- Spenden an mildtätige Sammelvereine, nur an solche, die in einer Liste des Finanzamtes eingetragen sind,

- Spenden durch die die Armut und Not in Entwicklungsländern bekämpft wird und

- Spenden für Katastrophen.

ï‚· Für Unternehmer wurde für 2009 und 2010 die vorzeitige Abschreibung geschaffen. Dadurch können von Anschaffungen in den Jahren 2009 und 2010 im ersten Jahr 30 % vorzeitige Abschreibung geltend gemacht werden.



ï‚· Die begünstigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne wurde abgeschafft. Diese ist letztmalig 2009 möglich.



ï‚· Die öKO-Prämie in Höhe von Euro 1.500,00 bekommt man, wenn man ein Altfahrzeug verschrottet und dafür ein neues kauft in der Zeit vom 1.4.2009 bis 31.12.2009. Allerdings darf es sich nicht um ein Fahrzeug handeln, dass zum Betriebsvermögen gehört und



ï‚· Ab 2009 ist es möglich, Kirchensteuer statt 100,00 Euro jährlich 200,00 Euro jährlich als Sonderausgabe geltend zu machen.



ï‚· ab 2010 wird es einen höheren Gewinnfreibetrag geben. Statt 10 % des Gewinnes kann man ab 2010 13 % des Gewinnes steuerfrei belassen, wenn man dafür Investitionen tätigt bzw. Wertpapiere kauft. Jeder natürlicher Person steht ab 2010 ein Grundfreibetrag in Höhe von 13 % des Gewinnes bis max. Euro 30.000,00 zu, ohne dass eine Investition getätigt werden muss.
   

Steuerliche Infos 2009.1
LadyRomy am 27.06.2009, um 11:31:35 Uhr
 

19.02.2009 Schenkungsmeldepflicht

Anzeige­pflichtig ist der Erwerb von Bargeld, Kapitalforderungen (Sparbuch, Anleihen), Gesell­schaftsbeteiligungen, Betrieben/Teilbetrieben sowie immateriellem (Konzessionen, Wohn­rechte, Patente) und beweglichem körperlichen Vermögen (Pkw, Schmuck). Keine Anzeige­pflicht besteht bei Grundstücken, da ohnedies eine Anzeigepflicht nach dem Grunder­werbsteuergesetz vorliegt.



Bei Erwerben von nahen Angehörigen bis zu einem Verkehrswert von € 50.000,00 pro Jahr sowie für Erwerbe von sonstigen Personen bis zu einem Verkehrswert von € 15.000,00 (5-Jahres-Betrachtung ab dem letzten meldepflichtigen Erwerb) gilt eine Befreiung von der An­zeigepflicht.


Wird eine Schenkung vorsätzlich nicht innerhalb von drei Monaten ab Erwerb angezeigt, kann dies mit einer Strafe im Ausmaß bis zu 10 % des Verkehrswertes des im Schenkungs­wege erhaltenen Vermögens geahndet werden. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist nur in­nerhalb eines Jahres ab Ablauf der 3-Monats-Frist möglich.

 
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