Interessantes
 

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Interesse

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Unter Interesse (von lat.: inter „zwischen, inmitten“ und esse „sein“)[1] versteht man die kognitive Anteilnahme respektive die Aufmerksamkeit, die eine Person an einer Sache oder einer anderen Person nimmt. Je größer diese Anteilnahme ist, desto stärker ist das Interesse der Person für diese Sache. Auch die Vorlieben oder die Hobbys einer Person werden als Interessen bezeichnet. Etwas ist dann für eine Person interessant, wenn es ihr Interesse weckt, sie sich also dafür interessiert. Das Gegenteil dazu ist das Desinteresse oder, in stärkerer Ausprägung, die (manchmal krankhafte) Apathie.

Unter Interesse versteht man weiterhin ein Ziel oder einen Vorteil, den sich eine Person oder Personengruppe aus einer Sache verspricht oder erhofft. So verfolgen etwa Interessengruppen eigene Ziele, oft wirtschaftlicher Art.
 

Psychologische Interessenforschung

Beispiel für situatives Interesse

Bei der psychologischen Untersuchung von Interesse gibt es zwei Perspektiven:

Aus der prozessorientierten Perspektive werden aktuelle Zustände einer Person untersucht. Die zentrale Frage ist, wie Interesse geweckt wird und welche Auswirkungen gewecktes Interesse auf die Person hat. Hier unterscheidet man situationales Interesse (Entstehung von Interesse nach Reizaufnahme) und aktualisiertes Interesse (Wecken eines bestehenden individuellen Interesses durch Reiz).

Aus der strukturorientierten Perspektive werden hingegen dauerhafte Zustände und über längere Zeit konstante individuelle Interessen bei Personen untersucht.

Im Rahmen der strukturorientierten Perspektive gibt es verschiedene Interessenmodelle, die sich entweder auf Berufsinteressen oder auf Freizeitinteressen beziehen können. Ein bekanntes Modell, dessen Gültigkeit für beide Bereiche in einer großen Zahl empirischer Studien nachgewiesen wurde, ist das RIASEC-Modell von Holland. Ein wichtiger, darauf aufbauender Berufsinteressentest ist der Allgemeine Interessen-Strukturtest AIST von Bergmann und Eder. Ein entsprechender Freizeitinteressentest der Freizeit-Interessentest FIT von Werner Stangl.

 

Politische Interessen 

Organisierte Interessen sind ein essenzieller Bestandteil der politischen Landschaft. Wir begegnen ihnen tagtäglich in verschiedenen Formen und sie üben einen signifikanten Einfluss auf unsere Wahrnehmung sowie politische Einstellung zu den verschiedensten Politikfeldern aus. Um jedoch eine genauere Analyse dieser Einflüsse vornehmen zu können, müssen zunächst die für das Verständnis von organisierten Interessen essenziellen Begriffe definiert werden. Grundlegend ist dabei das Verständnis des Begriffes der politischen Interessen: Interessen sind subjektiv empfundene und „verhaltensorientierende Ziele und Bedürfnisse von einzelnen Gruppen in einem sozialen Umfeld.“ [2]. Der Begriff der Interessenvertretung ist demnach definiert als: „Ein freiwilliger oder durch verschiedene Formen des Zwanges erfolgter Zusammenschluss von natürlichen oder juristischen Personen, der zu einem Mindestmaß verfasst ist, um Interessen der Mitglieder entweder selbst zu verwirklichen oder durch Mitwirkung oder Einwirkung auf Gemeinschaftsentscheidungen durchzusetzen, ohne selbst die Übernahme politischer Verantwortung anzustreben.“ [3]. Verbände sind solche Zusammenschlüsse von Menschen mit gemeinsamen Interessen. „Als Verbände lassen sich frei gebildete, primär dem Zweck der Interessenvertretung nach außen dienende Organisationen verstehen.“[4].

 

Rechtliche Definition

Aus zivilrechtlicher Sicht ergeben sich Verpflichtungen entweder, weil dies so gewollt ist (Vertrag) oder wenn Schaden an einem Rechtsgut entstanden ist (Delikt). Daher hat jede Partei bei Vertragsschluss verschiedene Interessen.

In einem Vertragsverhältnis hat jede Partei das primäre Interesse, die vereinbarte Leistung zu erhalten (Erfüllungsinteresse).

Daneben haben die Parteien aber auch das Interesse, bei Vertragsdurchführung keine Schäden – an ihren sonstigen, außerhalb der Leistungsbeziehung liegenden Rechtsgütern – zu erleiden (Integritätsinteresse) bzw. ein Interesse daran, dass die erhaltenden Leistung mit der eigenen erbrachten Leistung gem. der vertraglichen Vereinbarung übereinstimmt (Äquivalenzinteresse). Erst bei ihrer Verletzung treten diese neben oder an die Stelle des primären Interesses. Sie werden daher auch sekundäre Interessen genannt.

Aus den Interessen ergeben sich Ansprüche. Das Erfüllungsinteresse wird daher auch als Primäranspruch bezeichnet, die Verletzung des Integritäts- und Äquivalenzinteresses, aber auch des Erfüllungsinteresses, führt zur Entstehung eines Sekundäranspruchs. Andere Interessen ergeben sich im Strafrecht. Dabei hat der Staat ein Interesse an Bestrafung bei Verstoß gegen Normen des Strafrechts. Die Ahndung eines Verbrechens oder Vergehens soll die Bürger zu normgemäßem Verhalten veranlassen (Generalprävention) bzw. eine aufgebrachte Rechtsgesellschaft befrieden (Befriedungsfunktion).

Auch der Täter soll durch eine Verurteilung die Chance erhalten, wieder zurückzukehren auf den „Boden der Rechtsgesellschaft“ und wieder nach seiner Freilassung als vollwertiges Mitglied der Gesellschaft handeln. Eine Verurteilung soll eindeutig und unmissverständlich eine Missbilligung seines Verhalten klar machen und somit zu einer Verhaltensänderung/Läuterung des Täters führen (Spezialprävention). Allerdings hat sich gezeigt, dass das bloße Wegsperren eines Täters dies nur sehr selten bewirken kann. Erforderlich ist vielmehr eine den Strafvollzug begleitende Betreuung, die sehr kostenintensiv ist und daher nur ausnahmsweise – vor allem bei jugendlichen Straftätern und bei Sexualstraftätern – durchgeführt wird.

 

Siehe auch

 

 
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